Projekt

Wir errichten und betreiben bürgerfinanzierte Photovoltaik-Anlagen.
Neue Energiequellen bedürfen der Entwicklung und Erprobung. Die Photovoltaik ist nichts Unbekanntes mehr. Die Raumstation MIR ist wohl eines der bekanntesten Beweise für Tauglichkeit und Langlebigkeit von Photovoltaikmodulen.
In den letzten Jahren hat sich diese Technik rasant entwickelt: Der Wirkungsgrad erhöhte sich, die UV-Beständigkeit und vieles mehr. Nicht zuletzt sanken die Kosten deutlich. Beispiel: 2000 kostete ein kWp etwa  € 7700, in 2012 wird man €/kWp um 2000 aufbringen müssen.
In den Jahren 2000-2003 sind durch das 100.000 Dächer-Programm der KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau) viele Einzel-und Gemeinschaftsanlagen gefördert  worden. Auch wir haben in diesem Zeitraum mehr als 10 Beteiligungsanlagen mit einer Gesamtgröße von über 250 kWp errichtet.
Wie können Sie sich einbringen?
Es werden Anteile ab 1000,00 € + 19% Mwst. angeboten. Nach oben gibt es keine  Grenzen. Sie unterzeichnen eine Beitrittserklärung und sind damit auf Basis des Ihnen zugesandten Teilhabervertrages Mitunternehmer.
Wie geht es weiter?
Nach der Rücksendung des von Ihnen unterschriebenen Teilhabervertrages und der Beitrittserklärung werden Sie den gewählten Betrag auf das GbR-Konto überweisen. Innerhalb von 4 Wochen wird mit Ihrem Anteil ein Teil der Gemeinschaftsphotovoltaikanlage errichtet. Wir legen Wert auf die räumliche Nähe zu den Lieferanten, was leider nicht immer möglich ist (China-Module überall). Unsere Partner garantieren über 10 Jahre einen Durchschnittsertrag von 9200 kWp/kWp.
Wann erhalten Sie erstmalig eine Rückvergütung?
Im ersten Jahr erstattet das Finanzamt die Mehrwertsteuer. Zusammen mit der Einspeisevergütung wird am Jahresende eine Abrechnung für jeden Anteilseigner erstellt und der daraus resultierende Überschuss überwiesen
Welche Arbeit haben Sie mit der Gemeinschaftsanlage?
Sie haben keine Arbeit damit. Sie müssen lediglich zu Beginn die Beitrittserklärung unterschreiben. Danach wird alles durch die Geschäftsleitung übernommen, und Sie können sich jedes Jahr über die Überweisung Ihrer Überschüsse auf Ihr Konto freuen.
Wann endet Ihre Beteiligung an der Gemeinschaftsanlage?

Für die Gemeinschaftsphotovoltaikanlagen sucht die Geschäftsleitung geeignete Dachflächen und schließt einen Dachnutzungsvertrag mit den Eigentümern der Dächer ab, dessen Laufzeit zunächst auf 25 Jahre festgelegt ist. Nach dieser Zeit wird der Vertrag automatisch um 2 Jahre verlängert, wenn er nicht von einer Seite gekündigt wird. Die Beteiligung an der GbRmbH erlischt eigentlich nie. Sie können jedoch Ihre Anteile jederzeit anderweitig veräußern.